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Kommunalwahlen 2025

Der Termin für die Kommunalwahlen 2025 in Nordrhein-Westfalen wurde auf den 14. September 2025 festgelegt. Mögliche Stichwahlen zur Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters und/oder der Landrätin/des Landrates werden am 28. September 2025 durchgeführt.

Der Wahlausschuss der Gemeinde Steinhagen hat die Einteilung des Gemeindegebietes in 17 Wahlbezirke beschlossen. Auf die Bekanntmachung über die Einteilung des Wahlgebietes vom 18.12.2024 wird hingewiesen.

  • Unterrichtung der von der Meldepflicht befreiten Unionsbürger über ihr Wahlrecht bei den Kommunalwahlen 2025

    Am 14. September 2025 finden die allgemeinen Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen statt.

    An der Wahl kann nur teilnehmen, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.

    Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die bei der Meldebehörde nach dem Stichtag, dem 42. Tag vor der Wahl (03.08.2025), bis zum 16. Tag vor der Wahl (29.08.2025) zugezogen und für eine Wohnung – bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung – gemeldet sind, werden bei Vorliegen der wahlrechtlichen Voraussetzungen von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen (vgl. § 10 Abs. 1 Satz 3 Kommunalwahlgesetz).

    Gemäß § 12 Abs. 7 und Abs. 8 Kommunalwahlordnung in der derzeit gültigen Fassung wird hiermit darauf hingewiesen, dass wahlberechtigte Unionsbürger, die wegen Befreiung von der Meldepflicht nicht bei der Meldebehörde gemeldet sind, nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden.

    Der Antrag ist spätestens bis zum 29. August 2025 (16. Tag vor der Wahl) zu stellen.

    Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

    • Familienname
    • Vorname
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort
    • Anschrift
    • Staatsangehörigkeit

    Der Antrag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung ist durch die Abgabe einer Versicherung an Eides statt nachzuweisen.

    Gegenstand der Versicherung an Eides statt ist eine Erklärung:
    1. über die Staatsangehörigkeit,
    2. über die Anschrift in der Gemeinde,
    3. über das ununterbrochene Innehaben einer Wohnung – bei mehreren Wohnungen der Hauptwohnung – seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl (29.08.2025) im Wahlgebiet.

    Der Bürgermeister kann die Vorlage eines gültigen Identitätsausweises sowie eines Nachweises über die Wohnung und den Zeitpunkt des Innehabens verlangen.

    Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.

    Nähere Auskünfte erhalten Sie im Wahlamt der Gemeinde Steinhagen

  • Einteilung des Gemeindegebietes in 17 Wahlbezirke für die Kommunalwahlen 2025

  • Künftige Wahltermine

    14.09.2025 – Kommunalwahlen – alle 5 Jahre

    2026 – Es sind keine Wahlen geplant.

    2027 – Landtagswahlen – alle 5 Jahre

    2028 – Es sind keine Wahlen geplant.

    2029 - Bundestagswahl und Europawahl

  • Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

    Die Gemeinde Steinhagen sucht Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die sich am 14. September 2025 und eine eventuelle Stichwahl am 28. September für die Kommunalwahl ehrenamtlich engagieren wollen.

    Für die Tätigkeit wird ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 60,00 € gezahlt.

    Eine Anmeldung ist ganz einfach. Füllen Sie die untenstehenden Felder aus und stimmen Sie der Datenverarbeitung und –speicherung zu. Anschließend klicken Sie auf „Absenden“ und Ihre Daten werden über eine sichere Verbindung verschlüsselt an die Gemeinde Steinhagen übermittelt.


    Sie erhalten bei Bedarf zeitnah ein Einberufungsschreiben, mit dem Sie über Ihre Tätigkeit und Ihren Einsatzort unterrichtet werden.

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Pohlmann (05204/997-131) Herrn Simon (05204/997-118) oder per E-Mail an wahlen@steinhagen.de.

Ihr Kontakt im Rathaus:

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Leiterin des Wahlamtes:

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