Bürgerportal
Hier finden Sie Informationen über alle Bereiche der Gemeinde Steinhagen mit ihren Aufgaben, Dienstleistungen und Ansprechpartnern sowie Adressen und Öffnungszeiten auf einen Blick.
IMG_9714.JPG

Tipps und Informationen zur Energiekrise

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über Maßnahmen in Vorbereitung auf eine mögliche Energie- und Gasmangellage. Die Informationen werden je nach der weiteren Entwicklung der Lage aktualisiert und erweitert.

Die unter "Für alle Fälle vorbereitet" aufgeführten Vorkehrungen sind auch in anderen Not- oder Krisensituationen sinnvoll. Weitergehende Informationen zur Vorsorge für den Notfall finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Allgemeine Informationen

  • Verordnungen der Bundesregierung

    Die Bundesregierung hat zwei Verordnungen mit konkreten Maßnahmen zum Energiesparen beschlossen. Die Verordnungen betreffen private Haushalte, öffentliche Gebäude, Eigentümer von Gebäuden und Unternehmen. Die erste Verordnung mit kurzfristigen Maßnahmen gilt vom 1. September bis 28. Februar, die zweite mit mittelfristigen Maßnahmen ab 1. Oktober für zwei Jahre.

    EnSimiMaV (ab 1. Oktober)

    EnSikuMaV (ab 1. September)

    WAS GILT FÜR PRIVATE HAUSHALTE?
    - Mindesttemperatur in Mietwohnungen
    Klauseln, die eine Mindesttemperatur in gemieteten Räumen vorsehen, werden vom 1. September bis 28. Februar vorübergehend ausgesetzt, so dass Mieterinnen und Mieter, die Energie einsparen und die Heizung herunterdrehen wollen, dies auch tun dürfen. Eine Schädigung von Gebäuden kann durch entsprechendes Lüften verhindert werden.
    - Heizen privater Pools
    Private Pools dürfen vom 1. September bis 28. Februar nicht mehr mit Gas und Strom aus dem Netz beheizt werden. Dies gilt sowohl drinnen und draußen als auch für Aufstellbecken. Eine Ausnahme gibt es für therapeutische Anwendungen. Gewerbliche genutzte Pools sind nicht betroffen.

    WAS GILT FÜR ÖFFENTLICHE GEBÄUDE?
    - Höchsttemperatur in Innenräumen
    In öffentlichen Gebäuden dürfen Büros vom 1. September bis 28. Februar nur noch bis maximal 19 Grad beheizt werden. Bisher lag die empfohlene Mindesttemperatur bei 20 Grad. In Arbeitsräumen, in denen körperliche Tätigkeiten verrichtet werden, ist die Höchsttemperatur je nach Schwere der Tätigkeit noch niedriger. Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume sollen nicht mehr geheizt werden. Ausgenommen sind medizinische Einrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kitas.
    - Warmwasser für Handwaschbecken
    Boiler und Durchlauferhitzer für die Warmwasserbereitung müssen vom 1. September bis 28. Februar ausgeschaltet werden, wenn deren Betrieb überwiegend dem Händewaschen dient und keine Hygienevorschriften entgegenstehen. Bei einer zentralen Warmwasserbereitung muss die Temperatur soweit abgesenkt werden, wie es erforderlich ist, um ein Gesundheitsrisiko durch Legionellen zu vermeiden. Ausgenommen sind jeweils medizinische Einrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kitas.
    - Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern
    Die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen ist vom 1. September bis 28. Februar untersagt. Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten. Die Sicherheits- und Notbeleuchtung sind ausgenommen.

    WAS GILT FÜR VERSORGER?
    - Informationspflicht über Preissteigerungen
    - Gas- und Wärmelieferanten müssen ihre Kundinnen und Kunden über den Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten, über die Auswirkungen von Preissteigerungen und über mögliche Einsparpotenziale frühzeitig, mindestens aber zu Beginn der Heizsaison informieren.

    WAS GILT FÜR EIGENTÜMER VON GEBÄUDEN?
    - Informationspflicht über Preissteigerungen
    Eigentümer von Wohngebäuden, deren Wohngebäude mit Gas oder Wärme beliefert werden, müssen die Informationen der Versorger an die Nutzer weiterleiten. Eigentümer von Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten müssen auf dieser Grundlage zudem spezifische Informationen zu Energieverbrauch und Energiekosten der jeweiligen Wohneinheit geben. Bei erneuten Preissteigerungen sind erneut Informationen bereitzustellen.
    - Heinzungscheck verpflichtend
    Alle Eigentümer von Gebäuden mit Gasheizungen müssen in den nächsten zwei Jahren einen Heizungscheck durchführen. Sinnvoll ist die Kopplung der Prüfung an ohnehin stattfindende Termine wie etwa Kehr- und Überprüfungstätigkeiten oder eine reguläre Heizungswartung.

    WAS GILT FÜR UNTERNEHMEN?
    - Ladentüren geschlossen halten

    In beheizten Geschäftsräumen des Einzelhandels ist das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und sonstige Eingangssystemen, bei deren Öffnung Heizwärme verloren geht, untersagt. Ausnahmen gelten, wenn der Ein- oder Ausgang als Fluchtweg offengehalten werden muss.
    - Einschränkungen bei Leuchtreklamen
    Leuchtreklamen müssen von 22 bis 16 Uhr des Folgetages ausgeschaltet werden. Dies gilt nicht, wenn die Beleuchtung für die Verkehrssicherheit oder zur Abwehr von Gefahren notwendig ist. Ausgenommen sind daher beleuchtete Werbeträger an Wartehallen, Haltestellen und Bahnunterführungen, die aus Gründen der Betriebssicherheit und öffentlichen Ordnung wie Straßenbeleuchtung zu behandeln sind.

Energiesparen

  • Tipps zum Energiesparen

    Die Heizung runterdrehen, aufs Vorheizen im Backofen verzichten, Wäsche an der Luft trocknen und beim Einseifen die Dusche ausmachen – mit einfachen Änderungen im Alltag können Sie bereits viel Energie spare

    Energie sparen bei Kühlgeräten
    - 7 °C im Kühlschrank reichen aus, im Gefrierschrank sind -18°C ausreichend
    - Gefrierfach abtauen lohnt sich: bereits eine 1 cm dicke Eisschicht erhöht den Energieverbrauch um 10 bis 15 Prozent
    - ältere Modelle von Kühlschränken und Gefriertruhen verbrauchen viel Strom; mit dem "Kühlschrankrechner" herausfinden, ob sich der Austausch lohnt: https://www.verbraucherzentrale.nrw/kuehlschrankrechner
    - Lamellen auf der Rückseite sollten alle zwei Jahre abgesaugt werden, damit der Kühlschrank gut funktioniert
    - hinterfragen, ob zusätzliche Kühltruhen/Kühlschränke benötigt werden oder ob diese geleert und abgeschaltet werden können

    Spartipps Backen und Kochen
    - Kochen mit Topfdeckel spart einiges im Vergleich zum Kochen ohne Deckel
    - Wasser im Wasserkocher vorkochen, denn er verbraucht weniger Strom als der Herd; den Wasserkocher nur mit der Menge füllen, die auch tatsächlich benötigt wird
    - beim Backen mit der Einstellung „Umluft“ können 20 bis 30°C weniger eingestellt werden als bei „Ober-/Unterhitze“ > das spart 25 bis 40 Prozent Energie
    - bei den meisten Speisen wie Auflauf, Pizza oder Kuchen kann aufs Vorheizen verzichtet und zudem der Backofen einige Minuten früher ausgemacht werden
    - Herdplatte mit der passenden Größe nutzen
    - bei jedem Öffnen des Backofens entweicht Energie, also den Ofen nicht unnötig öffnen

    Spartipps beim Heizen
    - kurzes Stoßlüften statt Fenster auf Dauerkipp, so kühlt der Raum nicht total aus
    - Heizungsregler nicht voll aufdrehen, denn damit heizt die Wohnung nicht schneller auf, sondern nur die Endtemperatur und damit steigt der Energieverbrauch
    - nur ein frei gestellter Heizkörper kann seine volle Leistung entfalten
    - vor der Heizsaison sollten alle Heizkörper mit Hilfe des kleinen Schlüssels entlüftet werden > der Effekt: bis zu 15 Prozent Energieersparnis im Winter!

    Weiterführende Links

    Stromsparen im Haushalt: Einfache Tipps - Verbraucherzentrale

    Ratgeber "Energiesparen im Haushalt" des Umweltbundesamtes

    Energiespartipps in Einfacher Sprache - Verbraucherzentrale

    Video

    Energiespar-Tipps für Zuhause - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Für alle Fälle vorbereitet

  • Lebensmittelvorrat

    Im Laufe des kommenden Winters kann es nach derzeitigen Einschätzungen vorübergehend zu Abschaltungen im Gasnetz und im Stromnetz kommen. Da die genauen Szenarien und Auswirkungen kaum vorhersagbar sind, sollten sich alle Bürgerinnen und Bürger vorbereiten und dafür sorgen, dass sie sich und ihre Angehörigen, Nachbarn, etc., zumindest für ein paar Tage (z. B. 10 Tage ohne einzukaufen) selbst mit Lebensmitteln versorgen können.

    Ein Lebensmittel- und Getränkevorrat ist etwas sehr Individuelles. Es gibt jedoch einige allgemeine Tipps, die bei der Zusammenstellung helfen können:

    - Essen und Trinken für 10 Tage
    Versuchen Sie, diesen Zeitraum mit Ihrem Vorrat abzudecken. Grundsätzlich gilt: Auch nur ein bisschen Vorrat, zum Beispiel für drei Tage, ist besser als kein Vorrat.

    - 2 Liter Flüssigkeit pro Person und Tag
    Ein Mensch kann unter Umständen drei Wochen ohne Nahrung auskommen, aber nur vier Tage ohne Flüssigkeit. Ein Getränkevorrat ist daher wichtig, auch wenn es selten ist, dass das Leitungswasser ausfällt. Für einen 10-Tages-Vorrat sollten Sie 20 Liter pro Person kalkulieren. Darin ist auch bereits ein Flüssigkeitsanteil zum Kochen vorgesehen (0,5 Liter pro Tag). Ein gewisser Anteil des Vorrats sollte daher auch aus (Mineral-)Wasser bestehen. Aber auch Fruchtsäfte oder länger lagerfähige Getränke können dazugerechnet werden.

    - 2.200 kcal pro Person und Tag
    Damit ist im Regelfall der Gesamtenergiebedarf eines Erwachsenen abgedeckt. Im Folgenden einige Lebensmittelgruppen mit Mengenangaben, die Ihnen helfen sollen, Ihren Lebensmittelvorrat ausgewogen zu gestalten:

    - Getreide, Getreideprodukte, Brot, Kartoffeln, Nudeln, Reis  → 3,5 kg/Person

    - Gemüse, Hülsenfrüchte → 4,0 kg/Person

    - Obst (Obst in Dosen oder Gläsern, als Frischobst nur lagerfähiges Obst), Nüsse  → 2,5 kg/Person

    - Milch / Milchprodukte → 2,6 kg/Person

    - Fisch, Fleisch, Eier bzw. Volleipulver (frische Eier nur begrenzt lagerfähig, Volleipulver mehrere Jahre haltbar) → 1,5 kg/Person

    - Fette, Öle → 0,357 kg/Person

    - Sonstiges nach Belieben, z. B. Zucker, Süßstoff, Honig, Marmelade, Schokolade, Jodsalz, Fertiggerichte (z. B. Ravioli, getrocknete Tortellini, Fertigsuppen), Kartoffeltrockenprodukte (z. B. Kartoffelbrei), Mehl, Instantbrühe, Kakaopulver, Hartkekse, Salzstangen

    Konkrete Beispieltabellen, auch für einen vegetarischen Vorrat, finden Sie auf dem Ernährungsvorsorge-Portal der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Dort finden Sie auch einen Vorratskalkulator, mit dem Sie den Bedarf für sich und Ihre Familie bequem berechnen können.

    - Prinzip „lebender Vorrat“. Versuchen Sie, Ihren Vorrat in Ihren alltäglichen Lebensmittelverbrauch zu integrieren. So wird er immer wieder verbraucht und erneuert, ohne dass Lebensmittel verderben. Neu gekaufte Vorräte gehören nach „hinten“ ins  Regal. Brauchen Sie die älteren Lebensmittel zuerst auf.

    - Stück für Stück aufbauen. Es ist nicht erforderlich, den Vorrat „auf einen Schlag“ anzulegen. Sie können ihn nach und nach aufbauen, indem Sie sich angewöhnen, bei Ihren Einkäufen von länger haltbaren Produkten - wie beispielsweise Nudeln - eine Packung mehr zu kaufen. Achten Sie darauf, den Vorrat aufzufüllen, bevor Sie die letzte Packung anbrechen.

    - Haustiere nicht vergessen. Wenn Sie Haustiere haben, denken Sie auch an deren Bedürfnisse. Achten Sie darauf, ausreichend Nahrung, Einstreu, Medikamente und weitere Produkte, die Ihr Tier benötigt, bevorratet zu haben.

    Wenn die Küche kalt bleibt
    Kleinere Mahlzeiten können Sie auf einem Campingkocher zubereiten. Oder nutzen Sie, wenn Sie einen Garten oder einen Balkon haben, einen Garten- oder Tischgrill, der mit Holzkohle oder Gas betrieben wird. VORSICHT! Nicht in der Wohnung oder im Haus grillen – es besteht Erstickungsgefahr!

    (Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilf

  • Wenn die Heizung ausfällt

    Wer einen Kamin oder Ofen hat, sollte einen Vorrat an Kohle, Briketts oder Holz angelegt haben. Prüfen Sie, ob die Installation einer alternativen Heizquelle in Ihrem Zuhause möglich ist. Lassen Sie sich dazu von Fachleuten beraten. Achtung! Bei gasbetriebenen Heizquellen achten Sie unbedingt darauf, dass Sicherheitsvorkehrungen wie zum Beispiel eine Sauerstoffmangel- und Zündsicherung bei dem Gerät vorliegen. Die Installation eines sogenannten CO-Warnmelders erhöht Ihre Sicherheit.

    Auch mit warmer Kleidung und Decken lässt sich die Heizung eine Zeit lang ersetzen. Wählen Sie möglichst einen Raum zum Aufenthalt und halten Sie die Türen geschlossen, damit Wärme nicht entweichen kann. Achten Sie jedoch trotzdem darauf, regelmäßig zu lüften! Besonders wenn Sie beispielsweise Kerzen als alternative Lichtquelle nutzen, ist eine regelmäßige Erneuerung des Sauerstoffgehalts in Ihren Räumen wichtig.

    (Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe)

  • Wenn der Strom ausfällt

    Tipps zur Stromausfall-Vorsorge:
    - Achten Sie darauf, dass die Akkus an Ihren Laptops, Mobiltelefonen, Telefonen etc. geladen sind oder halten Sie geladene Ersatzakkus bereit.
    - Solarbetriebene Batterieladegeräte oder Powerbanks können bei Stromausfall eine Hilfe sein.
    - Denken Sie daran, Bargeld zur Verfügung zu haben, da bei Stromausfall auch die Geldautomaten nicht mehr funktionieren.
    - Halten Sie ein batteriebetriebenes Radio (kein Internetradio) oder Kurbelradio bereit, damit Sie bei einem langanhaltenden Stromausfall Mitteilungen der Behörden können. Auch ein Solarradio oder Autoradio kann benutzt werden

    Wenn die Stromversorgung ausfällt, gibt es verschiedene Möglichkeiten für alternative Lichtquellen. Sorgen Sie vor und halten Sie am besten verschiedene Varianten vorrätig:

    - Taschenlampe: batteriebetrieben (mit Ersatzbatterien), solarbetrieben, Kurbeltaschenlampe oder LED-Leuchten - "Ersatzbirnen" nicht vergessen oder mehrere Geräte als Ersatz für Defekte vorhalten
    - Kerzen und Streichhölzer oder Feuerzeuge
    - Camping- oder Outdoor-Lampen: batteriebetrieben (mit Ersatzbatterien), LED-Leuchten oder Petroleumlaternen (passenden Brennstoff vorhalten)

    Beachten Sie beim Einsatz immer die Herstellervorgaben und achten Sie bei offenen Flammen immer darauf, diese nicht unbeobachtet zu lassen. Es herrscht Brandgefahr! Nutzen Sie wenn möglich feuerfeste Gefäße, bei Kerzen beispielsweise Windlichter, um die Brandgefahr zu reduzieren.

    (Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe)

  • Hausapotheke

    In Notsituationen ist es hilfreich, einige Medikamente im Haus zu haben, um Verletzungen oder leichtere Erkrankungen behandeln zu können. Achten Sie deshalb darauf, Ihren Vorrat an wichtigen Medikamenten oder Verbandsmaterialien aufzufüllen, bevor er verbraucht ist.

    Das gehört in eine Hausapotheke:

    - persönliche, vom Arzt verschriebene Medikamente
    - Schmerz- und fiebersenkende Mittel
    - Mittel gegen Erkältungskrankheiten
    - Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen
    - Elektrolyte zum Ausgleich bei Durchfallerkrankungen
    - Fieberthermometer
    - Haut- und Wunddesinfektionsmittel
    - Einweghandschuhe
    - Verbandsmaterial (Mull-Kompresse, Verbandschere, Pflaster und Binden, Dreiecktuch)

    (Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe)

  • Hygiene

    Um auch in Notsituationen die Hygiene nicht vernachlässigen zu müssen, ist es sinnvoll vorzusorgen und darauf zu achten, einige Produkte immer vorrätig zu haben:

    - Seife
    - Waschmittel
    - Zahnpasta
    - Zahnbürste
    - Feuchttücher
    - Desinfektionstücher
    - Hygieneartikel (zum Beispiel Artikel für Monatshygiene, Windeln)
    - Toilettenpapier
    - Haushaltspapier
    - Müllbeutel
    - Desinfektionsmittel

    (Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe)

  • Notgepäck

    Selbst wenn die Zeit reichen sollte, beispielsweise bei einer Evakuierung noch einige Dinge einzupacken - es ist schwer, in einer stressigen Situation an alles zu denken. Planen Sie lieber vor. Berücksichtigen Sie auch die Möglichkeit, dass es längere Zeit dauern könnte, bis Sie Ihre Wohnung wieder betreten können. Vielleicht müssen Sie erst in eine Notunterkunft oder bei Bekannten unterkommen. Das Notgepäck soll helfen, die ersten Tage außer Haus zurechtzukommen. Oberste Grundregel: Nehmen Sie für jedes Familienmitglied nicht mehr mit als in einen Rucksack passt. Ein Rucksack ist praktischer als ein Koffer, da Sie beide Hände frei haben.

    Das gehört in den Notfallrucksack:

    - persönliche Medikamente
    - Erste-Hilfe-Material
    - batteriebetriebenes Radio, Reservebatterien
    - Dokumentenmappe
    - Verpflegung für 2 Tage in staubdichter Verpackung
    - Wasserflasche
    - Essgeschirr und -besteck
    - Dosenöffner und Taschenmesser
    - Taschenlampe, Reservebatterien
    - Schlafsack oder Decke
    - Kleidung für ein paar Tage, auch Wetterschutzbekleidung (Um für verschiedene Situationen richtig ausgestattet zu sein, sollten Sie Ihre Kleidung nach dem "Zwiebelprinzip" zusammenstellen. Das bedeutet, dass Sie mehrere Schichten Kleidung einplanen, beispielsweise Unterwäsche, T-Shirts und Stoffjacken oder Pullover.)
    - Hygieneartikel (zum Beispiel Artikel für Monatshygiene, Windeln) für ein paar Tage
    - für Kinder: Brustbeutel oder eine SOS-Kapsel mit Namen, Geburtsdatum und Anschrift. SOS-Kapseln erhalten Sie in Kaufhäusern, Apotheken und Drogerien.

    (Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe)