Sie haben Fragen zum Thema Wohngeld und möchten sich gerne persönlich informieren, aber Wartezeiten vermeiden? Dann nutzen Sie am besten unseren Online-Terminkalender.
Zusätzlich zu dem Wohngeldantrag benötigen wir weitere Unterlagen von Ihnen, welche Sie uns bitte nach der Antragstellung unaufgefordert auf dem postalischen Weg zukommen lassen.
- Mietvertrag und einen Nachweis über die Mietzahlung (wenn vorhanden, das letzte Mieterhöhungsschreiben)
- Bescheide über Transferleistungen (Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz u.ä.)
- Verdienstbescheinigungen der letzten zwölf Monate
- aktuelle Bescheide über Rentenbezüge jeglicher Art
- Bescheide über Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Übergangsgeld und ähnliche Leistungen
- Nachweis über Krankengeld sowie sonstige Lohnersatzleistungen
- letzter Steuerbescheid (für Selbstständige/Gewerbetreibende)
- Schulbescheinigung für Kinder ab 14 Jahre
- Immatrikulationsbescheinigung (Studenten)
- BAföG-Bescheid (Studenten, Schüler)
- Bescheid über Berufsausbildungsbeihilfe (Auszubildende)
- Erklärung über monatliche Zuwendungen der Eltern während des Studiums
- Nachweis zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen
- Schwerbehindertenausweis
- Bescheid über den Pflegegrad (ggf. Nachweis über Pflegegeldzahlungen)
- einen aktuellen Kontoauszug über den Erhalt von Kindergeld und Kinderzuschlag
- Nachweise über Vermögen
Aktuelles
Zweiter Heizkostenzuschuss
Wohngeldempfängerinnen und -empfänger erhalten als Ausgleich für den starken Anstieg der Energiekosten einen weiteren Heizkostenzuschuss.
Der Heizkostenzuschuss wird allen Wohngeldempfängerinnen und -empfängern geleistet, denen mindestens in einem der Monate September bis Dezember 2022 Wohngeld gezahlt wird. Der Heizkostenzuschuss ist nach der Personenzahl im Haushalt gestaffelt und beträgt für Haushalte mit einer Person 415 Euro, mit zwei Personen 540 Euro. Für jede weitere Person kommen 100 Euro hinzu.
In Nordrhein-Westfalen wird die Einmalzahlung voraussichtlich Ende Januar 2023 ausgezahlt werden. Ein Antrag ist nicht erforderlich, der Heizkostenzuschuss wird den berechtigten Personen vom Land automatisch gezahlt.
Wohngeldreform 2023:
Zum 1. Januar 2023 tritt die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.
Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.
Ab Mitte Dezember kann online über den Wohngeldrechner des Landes www.wohngeldrechner.nrw.de die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden.