Bürgerportal
Hier finden Sie Informationen über alle Bereiche der Gemeinde Steinhagen mit ihren Aufgaben, Dienstleistungen und Ansprechpartnern sowie Adressen und Öffnungszeiten auf einen Blick.

Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut


Hilfe für Einrichtungen in Steinhagen

Auch Einrichtungen der Sozialen Infrastruktur sind von den Folgen des russischen Angriffskriegs betroffen: Die krisenbedingt steigenden Ausgaben und die verstärkten Inanspruchnahmen von Angeboten der kommunalen sozialen Infrastruktur haben in den vergangenen Wochen und Monaten bereits zu Einschränkungen und Schließungen solcher Einrichtungen geführt. Der „Stärkungspakt NRW“ soll dagegen ansteuern.

Die Landesregierung stellt daher rund 150 Millionen Euro für das Jahr 2023 zur Verfügung. Der Gemeinde Steinhagen wurden daraus rund 65.000 Euro zugewiesen. Diese Mittel gibt die Gemeinde weiter. Ab sofort können Sozial- und Schuldnerberatungsstellen sowie Einrichtungen der sozialen Infrastruktur bis zum 31. März eine Bedarfsmeldung beim Amt für Generationen, Arbeit, Soziales und Integration melden

Wie können Einrichtungen in Steinhagen finanzielle Mittel beantragen?

Sozial- und Schuldnerberatungsstellen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur können bis zum 31.03.2023 eine Bedarfsmeldung beim Amt für Generationen, Arbeit, Soziales und Integration über die E-Mail-Adresse birgit.pape@steinhagen.de einreichen.

Der Stärkungspakt NRW richtet sich an Einrichtungen wie beispielsweise Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Lebensmittelverteiler, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Schutzräume für Alkohol und Drogen konsumierende Personen, medizinische Versorgungsangebote für Personen ohne festen Wohnsitz oder ohne Krankenversicherungsschutz, Erwerbslosenzentren, Seniorentreffs etc., aber auch Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke.

Förderfähig sind unter anderem Mehrausgaben für

  • die Aufrechterhaltung des Betriebs der Einrichtungen (Miet- und Mietnebenkosten, Strom- und Heizkosten, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Handschuhe, Masken, Müllentsorgung)
  • Honorarausgaben für Fachkräfte (bspw. Sozialarbeiterinnen und -arbeiter), die in den Einrichtungen helfen und die den Erhalt oder Ausbau von Maßnahmen möglich machen
  • die Erstellung und Produktion von Informationsmaterialien


Nach aktuellen Vorgaben müssen die Mittel im Jahr 2023 Verwendung finden. Die Einrichtungen können Mehrausgaben aber auch rückwirkend für den gesamten Bewilligungszeitraum (1. Januar bis 31. Dezember 2023) geltend machen.

Kreisweit oder überregional agierende Akteurinnen und Akteure werden gebeten, einen Antrag beim Kreis Gütersloh zu stellen.

Stärkungspakt NRW

Hilfe für Helfende

Der russische Angriffskrieg hinterlässt auch in Deutschland deutliche Spuren: Bundesweit steigen die Preise für Energie und Lebensmittel. Nicht nur die Bevölkerung sorgt sich um die Sicherung ihres täglichen Bedarfs. Auch Sozial- und Schuldnerberatungen sowie Einrichtungen der sozialen Infrastruktur stehen vor großen Herausforderungen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen stellt deshalb ein umfangreiches Unterstützungsprogramm zur Verfügung: Den „Stärkungspakt NRW“.

Die krisenbedingt steigenden Ausgaben und eine verstärkte Inanspruchnahme haben in den vergangenen Wochen und Monaten bereits zu Einschränkungen und Schließungen von Angeboten der kommunalen sozialen Infrastruktur geführt. Der Stärkungspakt NRW soll nun dagegen ansteuern.

  • Was ist der Stärkungspakt NRW genau?

    Zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie zur Anpassung an die erhöhte Nachfrage werden allen Kommunen in Nordrhein-Westfalen für den Zeitraum von Januar bis Dezember 2023 Unterstützungsleistungen gewährt.

    Diese Unterstützungsleistungen, die sich in ihrer Höhe an der Zahl Mindestsicherungsbeziehender bemisst, können die Kommunen entweder selbst verwenden und/oder ganz oder teilweise an Dritte im Wege der Beleihung weitergeben. Das bedeutet, dass nach Weitergabe der Mittel die mit der „Stärkungspakt NRW-Richtlinie“ unterstützten Aufgaben und Maßnahmen von diesen Dritten selbstständig wahrgenommen und umgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich bei den Dritten um juristische Personen handelt und die Maßnahmen nach Maßgabe der Richtlinie innerhalb des Zuständigkeitsgebietes der Kommune umgesetzt werden, die die Mittel weitergegeben hat.
    Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zum Stärkungspakt NRW

  • Wie wird das Stärkungspakt NRW in Steinhagen umgesetzt?

    Die Landesregierung sieht Handlungsbedarf und stellt daher im Rahmen des „Stärkungspakts Nordrhein-Westfalen – gemeinsam gegen Armut“ für das Jahr 2023 rund 150 Millionen Euro zur Verfügung. Die Gemeinde Steinhagen erhält rd. 65.000 Euro.

    Neben den Ausgaben für die Erstellung und Produktion von Informationsmaterialien und zur Aufrechterhaltung des Betriebes können z.B. auch Honorarausgaben für ausgewiesene Fachkräfte zur Aufrechterhaltung und/oder zum Ausbau des Betriebs oder zur Durchführung einzelner Maßnahmen angemeldet werden. 

  • Wie können Einrichtungen in Steinhagen finanzielle Mittel beantragen?

    Sozial- und Schuldnerberatungsstellen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur können bis zum 31.03.2023 eine Bedarfsmeldung beim Amt für Generationen, Arbeit, Soziales und Integration – gerne über die E-Mailadresse birgit.pape@steinhagen.de. – einreichen.

    Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sind z.B. Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Lebensmittelverteiler, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Schutzräume für Alkohol und Drogen konsumierende Personen, medizinische Versorgungsangebote für Personen ohne festen Wohnsitz oder ohne Krankenversicherungsschutz, Erwerbslosenzentren, Seniorentreffs etc., aber auch Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke.

  • Richtlinie und weiterführende Informationen

    In der Richtlinie zum Stärkungspakt NRW sind alle Rahmenbedingungen rund um das Unterstützungsprogramm geregelt. Es handelt sich um einen Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 1. Januar 2023.

    Weitere Informationen, z.B. welche Einrichtungen für welche Ausgaben unterstützt werden können, Informationen über Bemessung der Mittel, Verwendungsnachweise, Dauer und Zeitraum des Programms und Termine und Stichtage finden Sie in den Begleitinformationen (FAQ) zum Stärkungspakt NRW.


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