Bürgerportal
Hier finden Sie Informationen über alle Bereiche der Gemeinde Steinhagen mit ihren Aufgaben, Dienstleistungen und Ansprechpartnern sowie Adressen und Öffnungszeiten auf einen Blick.

Grundsteuerbescheide 2025 werden versendet


Mit dem Bescheid erhalten alle Steuerpflichtigen ein Beiblatt für weitere Informationen zur Grundsteuerreform.
Aufgrund der Grundsteuerreform, welche auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 basiert, gelten nun ab dem Jahr 2025 neue Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuern. Unter Anwendung des neuen Rechts hat das Finanzamt den jeweiligen Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag für jeden Eigentümer festgesetzt. Für die endgültige Berechnung der Grundsteuer wird auf den so festgestellten Messbetrag der jeweilige Hebesatz der Gemeinde Steinhagen angewendet. Die Vorgaben des Finanzamtes sind bindend und die Gemeinde Steinhagen muss diese übernehmen und kann sie nicht ändern.

Höhe der Hebesätze für die Grundsteuern A und B

Erklärtes Ziel von Bund und Ländern bei der Umsetzung der Grundsteuerreform ist die Aufkommensneutralität. Dies bedeutet, dass das Grundsteueraufkommen in den einzelnen Kommunen nach der Reform in etwa so hoch sein soll, wie vor der Reform.

Das bedeutet im Einzelnen, dass die Bürgerinnen und Bürger zwar mehr, weniger oder gleichbleibend belastet sein können. Insgesamt soll die Gemeinde Steinhagen aber im Jahr 2025 in etwa so viele Grundsteuern einnehmen, wie im Jahr 2024. Bei der Gemeinde Steinhagen wurde seitens des Landes NRW ein aufkommensneutraler Hebesatz in Höhe von 690 v.H. ermittelt. Der Rat der Gemeinde Steinhagen hat am 18.12.2024 beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 650 v.H. und für die Grundsteuer A auf 262 v.H. festzusetzen. Damit werden für die Gemeinde Steinhagen annähernd die Grundsteuererträge im Jahr 2025 erzielt, die auch im Jahr 2024 erzielt worden sind. Bei der Gemeinde Steinhagen werden von 2025 bis 2028 Investitionen in Höhe von rd. 54,0 Mio. Euro (z.B. Schulneubauten, Schulerweiterungsbauten, Feuerwehr, Straßenbau und –unterhaltung, Klimaschutz, Energiesektor) notwendig. Hinzu kommen in den nächsten Jahren noch weitere notwendige Investitionen in den Ausbau der Infrastruktur. Aufgrund dessen ist es zwingend notwendig, die sogenannte Aufkommensneutralität bzgl. der Grundsteuern annähernd zu erreichen. Dafür bitten wir ausdrücklich um Ihr Verständnis.

Hinweise zur Erreichbarkeit der Gemeindeverwaltung

Über das Bürgerportal der Gemeinde Steinhagen können die Mülltonnen an- und abgemeldet sowie die Einzugsermächtigung per SEPA Lastschriftmandat erteilt werden. Dafür ist eine einmalige Registrierung bei der BundID notwendig.

Folgende Kolleginnen stehen bei Fragen zu den Bescheiden gern zur Verfügung:
Lena Litau, Raum 218 / Tel. 997-244, zu Grund- und Hundesteuern sowie Müllabfuhrgebühren

Dienstleistungen im Bürgerportal:

und Frank Neudeck, Raum 308 / Tel. 997-328, zu Kanalbenutzungsgebühren.

Dienstleistung im Bürgerportal:

Erfahrungsgemäß werden für die ersten Tage viele Anfragen erwartet, es wird um Verständnis geben, wenn es hier zu längeren Wartezeiten kommen sollte.
Wir empfehlen Ihnen ihre Anfragen, Änderungen oder Unstimmigkeiten zu den Bescheiden per E-Mail an lena.litau@steinhagen oder per Post an die Gemeinde Steinhagen zu senden.

Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform finden Interessierte auf der Website der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen unter www.grundsteuer.nrw.de.

Bei Fragen oder Einwänden zum Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbetrag könnten die Eigentümerinnen und Eigentümer sich von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 13 Uhr an das Finanzamt Gütersloh unter der Hotline: 05241-3071-1959 wenden.

Da das Finanzamt Gütersloh für eine Vielzahl von Bescheiden des Kreisgebietes zuständig ist, kann es sein, dass dort möglicherweise auch nicht sofort jemanden erreichbar ist. Alternativ können Anfragen an das Finanzamt auch schriftlich oder über ELSTER an das Finanzamt Gütersloh gerichtet werden.


Ihr Kontakt im Rathaus:

Grund- und Hundesteuer, Müllabfuhrgebühren:

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Kanalbenutzungsgebühren:

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