
Das Neubaugebiet Amshausen gliedert sich in zwei Bebauungspläne/-gebiete, den Bebauungsplan Nr. 13 (nördlich der Amshausener Straße) und Nr. 14 (südlich der Amshausener Straße). Der Bebauungsplan Nr. 14 hat bereits Rechtskraft erlangt und das Gebiet wird in der zweiten Jahreshälfte erschlossen (Kanalbau, Versorgungsleitungen, Baustraßen). Die Vermarktung der künftigen Grundstücke im Bebauungsgebiet "nördlich der Amshausener Straße" erfolgt voraussichtlich im Jahr 2019 nachdem das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen ist. Der Rat der Gemeinde Steinhagen hat die Grundstückskaufpreise für das gesamte Neubaugebiet und die Vergabekriterien für den Bereich "südlich der Amshausener Straße" festgelegt.
Vor dem Hintergrund, Baufamilien im Baugebiet Anreize zu schaffen, über die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende energetische Standards in ihr Bauprojekt umzusetzen, gewährt die Gemeinde Steinhagen einen Preisnachlass auf den Grundstückskaufpreis, der sich wie folgt staffelt:
Einzel-/Doppelhausgrundstück nach jeweils gültiger EnEV: | 115 €/qm |
Einzel-/Doppelhausgrundstück nach KfW 55-Standard: | 110 €/qm |
Einzel-/Doppelhausgrundstück nach KfW 40/40plus-Standard: | 105 €/qm |
Als Nachweis wird der entsprechende KfW-Förderbescheid anerkannt.
Darüber hinaus ist zu dem Grundstückskaufpreis eine Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag in Höhe von 30 € pro Quadratmeter und der Kanalanschlussbeitrag in Höhe von 6,96 € pro Quadratmeter einzukalkulieren.
(Beispiel eines Baugrundstücks für ein KfW 55-Haus: 110 € + 30 € + 6,96 € = 146,96 € pro qm.)
Aufgrund des Interesses der Gemeinde, Steinhagener Familien mit Kindern, die noch über kein Wohneigentum verfügen zu fördern, erfolgt die Erstvergabe für das Baugebiet "südlich der Amshausener Straße" entsprechend der folgenden Kriterienfestlegung:
- Anzahl der minderjährigen Kinder, die mit im Haushalt leben und
- Bewerber, die bereits in Steinhagen wohnhaft sind und
- Bewerber, die bisher über kein Wohneigentum verfügen.