Förderung Solaranlagen
Gut für Steinhagen und für's Klima: Die Gemeinde fördert Photovoltaik, Solarthermie und Speichertechnik für Wohngebäude im Bestand
Wer sein Haus klimafreundlich auf Solarenergie umrüsten will, kann seit Januar 2020 einen Zuschuss der Gemeinde Steinhagen erhalten. Kaum eine Maßnahme zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes ist sinnvoller als die Nutzung der Sonne für die Stromproduktion für Haushalt, Mobilität, und Wärmegewinnung sowie die dazu gehörige Speichertechnik.
Um diese positiven Effekte zu fördern, hat die Gemeinde Steinhagen ein Förderprogramm aufgelegt, das Hauseigentümer bei der Neuinstallation oder der Optimierung bestehender Anlagen unterstützt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden
· die Anlage von Photovoltaikanlagen
· die Nutzung von Solarthermie
· Stromspeichertechnik,
· Wallboxes für E-Autos,
· Solarthermie zur Heizungsunterstützung und
· Photovoltaik-Kleinstanlagen.
Was wird nicht gefördert?
Maßnahmen für Neubauten werden nicht gefördert.
Um Doppelförderungen zu vermeiden, hat der Rat mit Wirkung vom 01.03.2022 ein sogenanntes Kumulierungsverbot erlassen. Das bedeutet, wenn die geplanten Maßnahmen auch durch andere öffentliche Fördergeber wie Bund oder Land bezuschusst werden können, ist eine Förderung durch die Gemeinde ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Förderung?
Kauf einer Photovoltaik-Kleinstanlage: Zuschuss in Höhe von 100 €
Neuerrichtung einer Solarthermieanlage: maximal 500 €
Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage: 150 €/kWp maximal 1.500 €
Begleitmaßnahmen:
· Stromspeicher 500 €, auch für die Nachrüstung bestehender Anlagen
· Wallboxes für E-Fahrzeuge 250 €
· Solarthermie zur Heizungsunterstützung 1.500 €
Über die genauen Anforderungen und Kriterien des gemeindlichen Förderprogramms für Solaranlagen informieren Sie die Mitarbeiterinnen des Umwelt- und Klimaschutzmanagements.