Haus mit übergroßem Schlüssel

Mietspiegel

Mietspiegel 2026

Für die Gemeinde Steinhagen ist im Jahre 2024 der Mietspiegel neu erstellt worden. Die Erstellung des Mietspiegels erfolgte unter Anwendung anerkannter wissenschaftlicher Grundsätze und wurde von den Interessenvertretungen der Mieter/innen und Vermieter/innen anerkannt. Es handelt sich daher um einen qualifizierten Mietspiegel im Sinne des § 558d BGB, welcher ab dem 01.07.2024 gilt.

Der Mietspiegel bildet eine Übersicht über die in der Gemeinde Steinhagen im Januar 2024 gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage.

Nach den gesetzlichen Vorschriften werden nur solche Mieten einbezogen, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert worden sind. Die ausgewiesenen Mietpreisspannen werden als „ortsübliche Vergleichsmiete“ bezeichnet.

Der qualifizierte Mietspiegel bietet den Mietvertragsparteien eine Orientierungshilfe zur Mietpreisvereinbarung bzw. Mietpreisanpassung und hilft Konflikte zwischen den Vertragsparteien zu vermeiden.

Dieser Mietspiegel wird nun auf der Basis des Verbraucherpreisindex fortgeschrieben. Die Fortschreibung erfolgt mit dem „Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland“. Er ist gültig ab dem 01.07.2026.

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