Die Gemeinde Steinhagen bietet folgendes unbebautes Gewerbegrundstück an der Bahnhofstraße zum Kauf an:
Gemarkung Steinhagen Flur 3 Flurstück 1704 (6.102 m²) und 1708 (206 m²)
Das Flurstück 1708 muss mit erworben werden.
Das Grundstück ist bereits erschlossen und weist zwei Baufenster für gewerbliche Anlagen auf. Einzelheiten können dem beigefügten Bebauungsplan Nr. 34 „Westlich Bahnhofstraße“ entnommen werden. Dieser kann auch Digital unter https://www.osp.de/steinhagen/plan?pid=50128 eingesehen werden.
Besonderheiten:
- Unterirdische Gasfernleitung mit Schutzstreifen, der nicht überbaut werden darf (Oberflächenbefestigungen für die Nutzung, z.B. als Park-flächen, sind möglich)
- Die maximal zulässige Gebäude‐ bzw. Gesamthöhe in dem festgesetzten GE-Gebiet wird für die Teilfläche GE1 mit 125,0 m (Meter) über NN und für die Teilfläche GE2 mit 114,4 m über NN festgesetzt. Maßgebender oberer Bezugspunkt für die maximale Höhe im jeweiligen Baufenster des Gewerbegebietes ist die Oberkante der baulichen und sonstigen Anlagen (Attika, etc.).
Im Bereich des Baufensters GE1 kann die zulässige Oberkante der baulichen und sonstigen Anlagen als Ausnahme gemäß § 31(1) BauGB durch untergeordnete Bauteile (technische Aufbauten etc.) auf max. 5 % der Grundfläche bis zu einer Höhe von max. 2,0 m überschritten werden, wenn ein Abstand von mind. 1,5 m bis zur Gebäudekante eingehalten wird. Durch Photovoltaikmodule / Solarmodule inkl. der zum Betrieb erforderlichen Anlagen und Bauteile kann die zulässige Oberkante alternativ bis auf max. 50 % der Grundfläche überschritten werden, wenn ein Abstand von mind. 2,0 m bis zur Gebäudekante eingehalten wird.
Dachaufbauten auf den Vollgeschossen sind unzulässig, wenn ein Staffelgeschoss errichtet wird. Eine Überschreitung der Gebäudeoberkante durch Dachaufbauten oder Ähnliches für die Errichtung von Werbeanlagen ist nicht zulässig.
- Eine Teilung des Grundstückes wäre möglich.
Der Kaufpreis steht noch nicht fest, wird sich aber an den Bodenrichtwerten für Gewerbe-/und Industriegrundstücke in Steinhagen (aktuell nach BORIS-NRW ca. 65 €/m² bis 85 €/m²) orientieren. Hierzu wird der Rat der Gemeinde Steinhagen demnächst einen Beschluss fassen.
Bei ernsthaftem Interesse, reichen Sie bitte eine umfangreiche Bewerbung bei der Gemeinde Steinhagen ein, die die Art Ihres Unternehmens (Dienstleistung, Produktion, etc.) beschreibt und was Sie auf der neuen Fläche unternehmerisch und baulich planen. Eine Planskizze und eine Zukunftsprognose der Unternehmensentwicklung (nächsten 5 Jahre) wäre wünschenswert. Bitte bereiten Sie Ihre Unterlagen dergestalt auf, dass diese als Vergabeentscheidung für die politischen Gremien dienen können.
Spätester Einsendeschluss der Bewerbungsunterlagen ist der 25.09.2026.
Online-Bewerbungen richten Sie bitte an:
daniel.meyer@steinhagen.de
benjamin.Schulz@steinhagen.de
Fragen zum Bebauungsplan:
Helena Hammermeister, Tel.: 05204/997-326, helena.hammermeister@steinhagen
und
Isabel Krüger, Tel.: 05204/997-306, isabel.krueger@steinhagen.de
Fragen zum Grundstückserwerb und zum Vergabeprozess:
Daniel Meyer, Tel.: 05204/997-310.
