Was kostet ein Kindergartenplatz?
Wenn Ihr Kind eine Tageseinrichtung besucht, müssen Sie zur Mitfinanzierung der Kosten einen finanziellen Beitrag leisten. Die Höhe des Elternbeitrages wird seit dem 01.08.2006 in der Elternbeitragssatzung des Kreises Gütersloh geregelt und festgelegt. Er ist für alle Einrichtungen gleich und bemißt sich im Allgemeinen an Ihren gemeinsamen Bruttojahreseinkünften abzüglich der Werbungskosten.
Wie hoch Ihr Beitrag voraussichtlich sein wird, können Sie aus der unten aufgeführten Tabelle ablesen.
Mit dem Einzug der Beiträge ist die Gemeinde Steinhagen vom Kreisjugendamt Gütersloh beauftragt worden. Nachdem Ihnen die Aufnahme Ihres Kindes von Ihrer Tageseinrichtung bestätigt wurde, werden Sie daher von hier angeschrieben und um weitere Auskünfte gebeten.
Über die Höhe des zu zahlenden Elternbeitrages erhalten Sie anschließend einen Bescheid.
Beitragstabelle für Kindertageseinrichtungen ab 01.08.2023
Hinweis:
Die Elternbeiträge erhöhen sich jährlich zum 01.08. des Jahres analog der Anhebung der Kindpauschalen (§ 19 KiBiz).