Die Amtszeit der beiden Schiedspersonen im Schiedsamtsbezirk Steinhagen endet im Januar 2027. Die Gemeinde Steinhagen sucht daher interessierte Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, dieses verantwortungsvolle Ehrenamt zu übernehmen und sich für ein friedliches Miteinander in der Gemeinde einzusetzen.
Schiedspersonen helfen zum Beispiel bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten, bei Verletzungen der persönlichen Ehre, Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Bedrohung, Sachbeschädigung sowie leichter und fahrlässiger Körperverletzung. Sie unterstützen auch bei mietrechtlichen Problemen. Ziel des Schiedsverfahrens ist es, Konflikte ohne Anrufung der Gerichte einvernehmlich beizulegen. Eine Einigung wird schriftlich dokumentiert und ist für die Beteiligten bindend. Bleibt eine Einigung im Schiedsverfahren aus, wird eine sogenannte Erfolglosigkeitsbescheinigung ausgestellt. Gegen Vorlage dieser Bescheinigung kann anschließend Klage beim zuständigen Gericht erhoben werden.
Gesucht werden engagierte Persönlichkeiten mit Einfühlungsvermögen, Verhandlungsgeschick und der Fähigkeit, in Konfliktsituationen vermittelnd tätig zu werden. Nach den gesetzlichen Vorgaben des Schiedsamtsgesetzes Nordrhein-Westfalen sollen Bewerberinnen und Bewerber das 25. Lebensjahr vollendet haben und bei ihrer Wahl das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zudem sollen sie ihren Wohnsitz im jeweiligen Schiedsamtsbezirk haben. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
Das Ordnungs- und Umweltamt der Gemeinde Steinhagen begleitet die Schiedspersonen bei der Ausübung ihres Ehrenamtes. Die Gemeinde übernimmt die anfallenden Sachkosten, stellt das erforderliche Material zur Verfügung und trägt die notwendigen Lehrgangskosten.
Die Schiedspersonen werden vom Rat der Gemeinde Steinhagen für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Eine Wiederwahl nach Ablauf der Amtszeit ist möglich. Die Leitung des Amtsgerichts Halle (Westf.) bestätigt die Wahl, vereidigt und verpflichtet die Schiedspersonen und übt die Dienstaufsicht aus.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 21. November 2026 schriftlich an die Gemeinde Steinhagen, Ordnungs- und Umweltamt, Am Pulverbach 25, 33803 Steinhagen, oder per E-Mail an info@steinhagen.de senden.
Für die Vorbereitung der Beschlussfassung des Rates werden folgende personenbezogene Angaben benötigt: Vorname(n), Name, Geburtsdatum, Anschrift, Familienstand und Beruf.
Weitere Auskünfte zum Ehrenamt und zu den Voraussetzungen erteilt das Ordnungs- und Umweltamt der Gemeinde Steinhagen während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses persönlich oder telefonisch unter 05204/997-110.
Weitere Informationen zum Schiedsamt sind im Internet erhältlich unter:

