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Haus mit übergroßem Schlüssel

Mietspiegel

Mietspiegel 2022

Für die Gemeinde Steinhagen ist im Jahre 2022 der Mietspiegel neu erstellt worden. Die Erstellung des Mietspiegels erfolgte unter Anwendung anerkannter wissenschaftlicher  Grundsätze und wurde von den Interessenvertretungen der Mieter/innen und Vermieter/innen anerkannt. Es handelt sich daher um einen qualifizierten Mietspiegel im Sinne des § 558d BGB, welcher am 01.07.2022 in Kraft tritt.

Der Mietspiegel bildet eine Übersicht über die in der Gemeinde Steinhagen im Januar 2022 gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage.

Nach den gesetzlichen Vorschriften werden nur solche Mieten einbezogen, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert worden sind. Die ausgewiesenen Mietpreisspannen werden als „ortsübliche Vergleichsmiete“ bezeichnet.

Qualifizierte Mietspiegel bieten den Mietvertragsparteien bei bestehenden Mietverhältnissen die Möglichkeit, in eigener Verantwortung die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB zu ermitteln, ohne selbst Vergleichsobjekte benennen oder erhebliche Kosten und Zeit für Gutachten aufwenden zu müssen. Auch bei Neuabschlüssen von Mietverträgen kann der Mietspiegel als Orientierungshilfe herangezogen werden.

Dieser Mietspiegel wird nun auf Basis des Verbraucherpreisindex fortgeschrieben. Die Fortschreibung erfolgt mit dem „Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland“. Er ist gültig ab dem 01.07.2022


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