Bürgerportal
Hier finden Sie Informationen über alle Bereiche der Gemeinde Steinhagen mit ihren Aufgaben, Dienstleistungen und Ansprechpartnern sowie Adressen und Öffnungszeiten auf einen Blick.
Kinder, Zeichnung

Kinder- und Jugendstiftung

Kinder- und Jugendstiftung für Steinhagen

Die Stiftung

Im Jahr 2000 wurde die "Kinder- und Jugenstiftung für Steinhagen"vom Ehepaar Renate und Dieter Halle gegründet. Sie wird verwaltet von der Gemeinde Steinhagen und verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde.

Das Stiftungskapital ist in den Jahren seit der Gründung durch Spenden und Zustiftungen kontinuierlich angewachsen und beträgt zur Zeit rund 141.200,- Euro (Stand: März 2019).

Über die Verwendung der aus dem Stiftungsvermögen erwirtschafteten Zinserlöse entscheidet der zuständige Fachausschuss für Schulen, Jugend, Sport und Kultur des Rates der Gemeinde Steinhagen. Zielgerichtete Verwendungswünsche der Spender werden selbstverständlich berücksichtigt.

Projekte

Erstmalig konnten in 2006 Zinsausschüttungen vorgenommen werden. Verwendet  wurden die Gelder für die Übernahme der Kosten des Mittagessens für bedürftige Kinder im Rahmen der offenen Ganztagsgrundschulen sowie für die Einzelförderung eines behinderten Kindes.

Im Jahr 2007 wurde der erwirtschaftete Zinserlös dem Stiftungskapital zugeführt. Mehrere zielgerichtete Spenden im Dezember 2007 wurden entsprechend den Wünschen der Spender verwendet und weitergeleitet an die Initiative „kostenloses Mittagessen für Kinder, einmal wöchentlich“ sowie an das Projekt „Junge Mütter“ des Familienzentrums, des Weiteren für die Einzelförderung eines Jugendlichen, für die Finanzierung von Ferienfreizeiten und Ausstellung von weihnachtlichen Geschenkgutscheinen für bedürftige Kinder und Jugendliche.

In 2008 wurden die Gelder unter anderem für die Ausstattung von bedürftigen Grundschulkindern mit notwendigen Schulmaterialien verwendet.

Im Jahre 2009 wurden rund 13.000 Euro direkte Spenden entsprechend den Wünschen der Spender verwendet.

In 2010 konnten die Stiftungsmittel unter anderem für zwei Schwimmkurse für bedürftige Kinder eingesetzt werden; desweiteren für Nikolaus- und Weihnachtsgeschenke an die Kinder der Steinhagener Tafel, sowie für die Einzelförderung eines erkrankten Kindes. 

Auch ein Musikprojekt konnte unterstützt werden.

Ein Sportprojekt für Jugendliche und eine Ferienfreizeit für 3 Kinder konnte 2011 mit Hilfe der Stiftung ermöglicht werden, des weiteren wurde ein gemeinnütziger Verein, der sich um erkrankte Kinder kümmert, mit einem Zuschuss in seiner Arbeit unterstützt.

Weihnachten 2010 und 2011 konnten viele bedürftige Kinder und Jugendliche mit notwendigen Dingen (z. B. Schuhe, Kleidung, Handtücher, Bettwäsche, Rucksäcke) ausgestattet werden.
Mit Hilfe zielgerichteter Spenden konnten zusätzlich die Steinhagener Kindergärten und der Steinhagener Tisch unterstützt sowie sinnvolle Therapien für erkrankte Kinder bezuschusst werden.

Seit Weihnachten 2012 wird gemeinsam mit den Organisatorinnen der Steinhagener Tafel die "Wunschbaumaktion" sehr erfolgreich durchgeführt.
Hierbei werden die Weihnachtswünsche von Kindern aus sozial schwächeren Familien durch das Engagement vieler Steinhagener Bürgerinnen und Bürger und durch Mittel der Kinder- und Jugendstiftung Steinhagen erfüllt.

Möglich werden all diese Aktionen durch zahlreiche zielgerichtete Spenden, die entsprechend den Wünschen der Spender für Einzelhilfen eingesetzt werden.

Spenden

Wenn Sie für die "Kinder- und Jugendstiftung für Steinhagen" spenden möchten, Vorschläge für die Verwendung der Zinserlöse haben, oder einfach nur weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an Frau Birgit Biniok.

Anfragen können auch direkt an die Bürgermeisterin, Frau Süß,  05204 997-200 gerichtet werden.

Das Spendenkonto:
Stichwort "Kinder- und Jugendstiftung für Steinhagen"

IBAN: DE88 4805 1580 0001 0048 03
BIC:   WELADED1HAW

Für Spenden bis 200,- Euro gilt der Kontoauszug Ihres Kreditinstituts als Zuwendungsbestätigung/Spendenbescheinigung für das Finanzamt. Mit dem Jahressteuergesetz 2020 ist dieser Betrag, gültig ab dem 01.01.2021, auf 300,- Euro erhöht worden.

Auf Wunsch vieler Freunde und Förderer senden wir Ihnen aber auch bei kleineren Spenden postalisch eine Zuwendungsbestätigung zu.

Geben Sie daher bitte bereits im Verwendungszweck Ihrer Überweisung Ihre Adressdaten an.


Ihr Kontakt im Rathaus:

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