Aktuelle Informationen zur Aufnahme von afghanischen Ortskräften und deren Familienangehörigen
Angesichts der aktuellen Lage und Evakuierungen von Ortskräften und Familienangehörigen aus Afghanistan möchten wir auf die aktuellen Informationen des BAMF (Stand 18.08.2021) aufmerksam machen. Dort finden sich eine FAQ-Liste und ein Infoblatt zur Aufnahme afghanischer Ortskräfte, die einen Überblick über das Verfahren zur Aufnahme in Deutschland, den Aufenthaltsstatus, Rechte und Pflichten sowie Integrationsmöglichkeiten geben.
Die Informationen sind abrufbar unter https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/ResettlementRelocation/AufnahmeAfghanOrtskraefte/aufnahme-afghanische-ortskraefte-node.html
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW hat mitgeteilt, dass diese Personen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 22 Satz 2 AufenthG erhalten. Die bundesweite Verteilung dieser Gruppe erfolgt grundsätzlich nach Königsteiner Schlüssel (ggfls. können besondere Kriterien wie bereits vorhandene Familienmitglieder berücksichtigt werden). Die landesinterne Verteilung erfolgt nach dem Teilhabe- und Integrationsgesetz (TIntG). Die operative Verteilung übernimmt das Dezernat 36 der Bezirksregierung in Arnsberg. Alle bislang in NRW aufgenommenen Personen sind über dieses reguläre Verteilverfahren kommunal zugewiesen worden.