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Verordnung: Kastration von Katzen

Neue Regelung: Freigänger-Katzen müssen in Zukunft vom Besitzer kastriert und gekennzeichnet werden

Der Rat hat die Änderung der OBVO beschlossen. Durch die neue Vorschrift werden Katzenhalterinnen und Katzenhalter, die ihr Tier außerhalb des Wohngebäudes laufen lassen, dazu verpflichtet,

  1. ihre Katze oder ihren Kater kastrieren zu lassen,
  2. ihre Katze oder ihren Kater mit einer Tätowierung oder einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen und
  3. diese Kennzeichnung in einer Datenbank (z.B. bei Tasso) zu hinterlegen.

Die Verpflichtung zur Kastration besteht für Tiere ab dem 5. Lebensmonat, da ab dem Zeitpunkt die Geschlechtsreife eintreten kann. Tierhalterinnen und Tierhalter, die ihre Katzen dauerhaft und ausschließlich in der Wohnung oder auf einem geschützten Balkon halten, sind von den Regelungen natürlich nicht betroffen. Die neuen Verpflichtungen (Kastration, Kennzeichnung und Registrierung) sind unverzüglich umzusetzen. Die Kosten müssen die Tierhalterinnen und Tierhalter selber tragen. 


Ihr Kontakt im Rathaus:

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