Die rechtliche Situation ist jedoch eindeutig.
Grundsätzlich gilt: es ist immer der Eigentümer/ die Eigentümerin für die Entsorgung verantwortlich, auf dessen/deren Grund das Laub fällt.
Allerdings besteht eine Reinigungspflicht von Gehwegen und Straßen nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Steinhagen in der geschlossenen Ortslage. Danach hat im Regelfall der Eigentümer/-in des jeweils angrenzenden Grundstücks Gehweg oder Straße zu reinigen und das Laub aufzufegen. Das vom Gehweg oder von der Straße zusammengefegte Laub ist ordnungsgemäß zu entsorgen – sprich: Komposttonne, selbst kompostieren oder gebührenpflichtige Abgabe am Entsorgungspunkt Nord.
Für welche Straßen die Reinigungspflicht gilt, regelt das Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung.
Die Ablagerung von Laub im Wald oder in der Landschaft und generell auf öffentlichen Flächen ist verboten. Wer dabei erwischt wird, muss mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens rechnen.
Um den Steinhagener Bürgerinnen und Bürger eine Abgabemöglichkeit vor Ort zu ermöglichen, bietet die Gemeinde Steinhagen zwei Termine pro Jahr an, an denen Laubabfälle kostenlos abgeben werden können.
Seit 2015 unterstützen Mitwirkende des Arbeitskreises Asyl die Aktion. Sie helfen beim Heraustragen der Laubsäcke aus dem Kofferraum und beim Einschütten in die Mulden.
Termine der Laubabgabe 2025
- Freitag, 07. November 2025, in der Zeit von 14.00 – 16.00 Uhr
- Samstag, 13. Dezember 2025, in der Zeit von 10.00 – 12.00 Uhr,
jeweils am Bauhof der Gemeinde Steinhagen, Westernkamp 12.
Der Bauhof ist nur zu den Annahmezeiten geöffnet.
Es werden lediglich Laubabfälle aus Steinhagener Hausgärten entgegengenommen.
Das Laub ist in die bereitgestellten Mulden einzufüllen. Andere Grünabfälle werden nicht angenommen. Säcke, Tüten oder Kisten, die als Transportmittel genutzt werden, sind selbstverständlich wieder mitzunehmen.
Neben der kostenlosen Laubabgabe findet erneut eine Laubsammel-Aktion der Pfadfinder am Samstag, 15.11.2025, statt. Gegen eine Spende werden Laubsäcke nach vorheriger Anmeldung im Rathaus (online/ telefonisch 997-117) von zuhause abgeholt.
Oder aber man versucht es mal mit einem Laubkompost. Nach zwei Jahren erhält man einen Laubhumus, der sich durch eine sehr gute Wasserspeicherfähigkeit auszeichnet.
Informationen zur Straßenreinigungspflicht erteilt Herr Kuske vom Ordnungs- und Umweltamt, Telefon 997-129. Fragen zur Laubabgabe, zur Entsorgung und Kompostierung beantwortet die Abfallberatung unter Telefon 997-117.