Bürgerportal
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Kommunale Wärmeplanung


Die kommunale Wärmeplanung skizziert einen Pfad zur Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung. Dies geschieht in einem Stufenmodell: Zuerst wird eine Bestandsaufnahme der Wärmeversorgung vor Ort durchgeführt. Anschließend werden Potenziale für die Wärmeerzeugung aus lokalen erneuerbaren Energien identifiziert. Basierend auf diesen Ergebnissen wird ein Zukunftsszenario entwickelt, bei dem die Wärmeversorgung klimaneutral erfolgt. Abschließend werden Maßnahmen zur Umsetzung des Zukunftsszenarios erarbeitet.

Schaubild zu den Phasen der kommunalen Wärmeplanung



Die Gemeinde Steinhagen hat mit der kommunalen Wärmeplanung begonnen. Auf dieser Webseite werden wir Sie zum aktuellen Stand des Planungsprozesses informieren. Darüber hinaus finden Sie hier weiterführendes Informationsmaterial rund um das Thema Wärmeplanung und klimaneutrales Heizen.

Häufige Fragen zur kommunalen Wärmeplanung:

  • Was ist kommunale Wärmeplanung?

    Die Wärmeplanung ist eine strategische Fachplanung mit dem Ziel, eine kostengünstige, verlässliche und von fossilen Rohstoffen unabhängige Wärmeversorgung sicherzustellen.  Sie umfasst die Analyse des Wärmebedarfs, die Bewertung der bestehenden Wärmeversorgung und die Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien.

    Der Plan stellt fest, welche Gebiete der Kommune für Wärmenetze (zentrale Lösungen) geeignet wären und für welche Gebiete dezentrale Heizungssysteme (bspw. Wärmepumpen) von Vorteil sind. Dabei spielen lokale Potenziale wie erneuerbare Energien und Abwärme eine große Rolle für die Eignung von Wärmenetzen. Die kommunale Wärmeplanung ist Teil der Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende im Wärmebereich und trägt dazu bei, allen Betroffenen eine langfristige Perspektive und Planungssicherheit aufzuzeigen.

  • Welche rechtlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen gibt es für die kommunale Wärmeplanung? 

    Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das Wärmeplanungsgesetz (WPG) sind zwei wichtige Regelwerke, die die kommunale Wärmeplanung in Deutschland beeinflussen.
    Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die kommunale Wärmeplanung sind eng miteinander verzahnt, um die Energiewende im Wärmesektor voranzubringen, CO2-Emissionen zu reduzieren und eine nachhaltige Wärmeversorgung sicherzustellen.

    Die kommunale Wärmeplanung entwickelt Strategien für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung auf kommunaler Ebene. Sie selbst hat keine rechtliche Außenwirkung, bildet aber mit dem Wärmeplan der Kommune die Grundlage für die Umsetzung der Wärmewende.

    1. Gebäudeenergiegesetz (GEG): Das GEG legt die energetischen Anforderungen an Gebäude fest. Es gibt die energetischen Mindeststandards für Gebäude vor, um die Umstellung auf eine fossilfreie Wärmeversorgung voranzutreiben. So müssen z.B. seit Anfang 2024 Heizsysteme in Neubauten mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. In Bestandsgebäuden greift diese 65%-Regel bei neu eingebauten Heizungen erst bei der Gebietsausweisung per kommunalem Beschluss oder nach dem 30.06.2028. Allein das Erstellen eines Wärmeplans aktiviert das GEG nicht.
    2. Wärmeplanungsgesetz (WPG): Das WPG ist ein Gesetz, das Kommunen verpflichtet, eine Wärmeplanung zu erstellen. Diese Planung soll sicherstellen, dass die Wärmeversorgung in einer Kommune nachhaltig und effizient gestaltet wird. Dabei müssen die Kommunen auch die Vorgaben des GEG berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die neuen und bestehenden Gebäude den energetischen Standards entsprechen.

    Zusammenhang:
    Das GEG gibt den Rahmen vor, wie Gebäude energetisch gestaltet sein müssen, während das WPG den Kommunen hilft, eine umfassende Strategie für die Wärmeversorgung zu entwickeln. Bei der kommunalen Wärmeplanung müssen die Kommunen also die Anforderungen des GEG im Blick haben, um sicherzustellen, dass die geplanten Wärmeversorgungssysteme und -konzepte auch den gesetzlichen Vorgaben für die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien entsprechen.

    Das GEG legt die Regeln für die Energieeffizienz von Gebäuden fest, während das WPG den Kommunen hilft, diese Regeln in eine nachhaltige Wärmeversorgung zu integrieren.

    Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) wurde im Landesrecht durch das Landeswärmeplanungsgesetz NRW (LWPG) umgesetzt.

  • Warum ist kommunale Wärmeplanung wichtig?

    Die Wärmeplanung ist entscheidend für die Erreichung der Klimaziele auf kommunaler Ebene. Sie hilft, den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern, die Energieeffizienz zu steigern und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern.
    Im Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für Kommunen bis 100.000 Einwohner bis zum 30. Juni 2028 vorgeschrieben. Größere Kommunen müssen die Planung bereits am 30. Juni 2026 abgeschlossen haben.

  • Was ist das Ergebnis einer kommunalen Wärmeplanung? 

    Ziel: Das Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung ist eine Wärmewendestrategie für das gesamte Kommunengebiet sowie mindestens fünf Maßnahmensteckbriefe, die beschreiben, wie die Realisierung der Strategie seitens der Kommunalverwaltung vorangetrieben werden kann. Gleichzeitig zeigt die kommunale Wärmeplanung den Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern, in welchen Gebieten in der Gemeinde sich eine dezentrale Wärmeversorgung (beispielsweise durch eine Wärmepumpe) oder zentrale Wärmeversorgung (beispielsweise durch ein Wärmenetz) eignet. Zu diesem Zweck werden die Gebiete der Kommunen in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete eingeteilt, bei denen die wirtschaftlichste Versorgungsinfrastruktur in der Zukunft (Wärmenetz, Wasserstoffnetz, dezentrale Versorgung, bspw. Wärmepumpe) angegeben wird.

    Inhalte: Die inhaltlichen Ergebnisse der Wärmeplanung involvieren eine umfassende Übersicht über die derzeitigen Wärmebedarfe, die Potenziale erneuerbarer Energieträger für die Wärmeerzeugung, Einsparpotenziale durch Gebäudesanierungen sowie ein Zielszenario für eine klimafreundliche Wärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energien und die dafür notwendigen Handlungsmaßnahmen ein.

    Anwender: Der Wärmeplan soll der kommunalen Verwaltung, den Energieversorgern sowie Dritten als Hilfestellung dienen, die Wärmewende erfolgreich umzusetzen und für Planungs- und Investitionssicherheit sorgen.

  • Wer ist an der kommunalen Wärmeplanung beteiligt?

    Die kommunale Wärmeplanung erfordert die Zusammenarbeit verschiedener Akteure, darunter

    • Kommunen: Verantwortlich für die Planung und Umsetzung
    • Energieversorger: Bieten technische Expertise und Unterstützung.
    • Bürgerinnen und Bürger: Können durch Beteiligungsverfahren ihre Meinungen und Ideen einbringen.
    • Unternehmen und weiteren Stakeholdern: Bieten technische Expertise und Unterstützung.
    • Wissenschaft und Forschung: Stellen Daten und Analysen zur Verfügung.

    Eine enge Kooperation ist wichtig, um die unterschiedlichen Interessen zu berücksichtigen.

  • Welche Schritte umfasst die kommunale Wärmeplanung?

    Die kommunale Wärmeplanung besteht aus mehreren Schritten:

    • Bestandsaufnahme/analyse: Erfassung des aktuellen Wärmebedarfs und der bestehenden Versorgungsstrukturen.
    • Potenzialanalyse: Identifizierung und Bewertung der Potenziale für die Wärmeerzeugung aus lokalen erneuerbaren Energien und Abwärme.
    • Szenarienentwicklung: Entwicklung von verschiedenen Szenarien für die zukünftige Wärmeversorgung.
    • Maßnahmenkatalog: Erstellung eines Katalogs von Maßnahmen zur Umsetzung der geplanten Szenarien.
    • Zukünftige Umsetzung und Monitoring: Implementierung der Maßnahmen und regelmäßige Überprüfung der Fortschritte.
  • Wie wird der Wärmebedarf einer Kommune ermittelt?

    Der Wärmebedarf wird durch die Analyse von Gebäudedaten, demografischen Entwicklungen, Klimadaten und bestehenden Energieverbrauchsdaten ermittelt. Diese Informationen werden in computergestützten Modellen verarbeitet und von Fachleuten (Dienstleister, Kommune…) geprüft, hinterfragt und analysiert, um zukünftige Szenarien und Bedarfsspitzen vorherzusagen.

  • Welche Daten sind für die Erstellung einer Wärmeplanung notwendig?

    Für die Wärmeplanung sind umfangreiche Informationen über Gebäudeeigenschaften, Heizstrukturen, Wärmebedarfe, bestehende Wärmenetze, erneuerbare Energien und Potenzialen von z.B. Abwärme erforderlich.  

  • Wann gibt es den Wärmeplan für die Gemeinde Steinhagen

    Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wurde durch die Gemeinde Steinhagen an das Fachbüro Wärmeschmiede GmbH im Oktober 2025 vergeben und wird in Zusammenarbeit mit diesem durchgeführt. Die Fertigstellung ist für das Jahr 2026 geplant. Anschließend wird der Wärmeplan veröffentlicht. Dabei werden u.a. die aktuelle Wärmeversorgung (ggf. auch die Kälteversorgung) und der zukünftige Bedarf analysiert sowie Möglichkeiten für den Einsatz erneuerbarer Energien und zur Steigerung der Energieeffizienz ermittelt. Auf Basis der Daten wird dann ein Umsetzungsplan erarbeitet, der kurzfristige, aber auch mittel- und langfristige Maßnahmen umfasst.
    Die Kommune ist gesetzlich verpflichtet, die Bürgerinnen und Bürger bei diesen Planungsschritten regelmäßig einzubeziehen. Kontinuierliche Bekanntmachungen der Ergebnisse werde über unsere Webseite, Pressemitteilungen und Informationsveranstaltungen begleitet.

    Anschließend an die kommunale Wärmeplanung beginnt die Umsetzungsphase, die mehrere Jahre oder sogar Jahrzehnte dauern kann, je nach Ausgangslage und der Verfügbarkeit von Quellen für erneuerbare Energien.

    Das WPG verpflichtet dazu, den Wärmeplan nach der Erstellung alle fünf Jahre zu aktualisieren (§ 25 Absatz 1 WPG).

  • Wie können Bürgerinnen und Bürger sich in den Planungsprozess einbringen?

    Bürgerinnen und Bürger können sich in den Planungsprozess einbringen, indem sie:

    • ihre Meinungen und Ideen äußern,
    • sich in lokale Initiativen einbringen,
    • an Informationsveranstaltungen teilnehmen.
  • Was bedeutet die Wärmeplanung für mich als Einwohnerin oder Einwohner? Was ändert sich?

    Der Wärmeplan hilft dabei, die Wärmeversorgung umweltfreundlicher und langfristig planbar zu gestalten. Einwohnerinnen und Einwohner werden über alle Schritte in der Wärmeplanung frühzeitig informiert und können so besser ihre individuellen Entscheidungen abwägen.

    Die kommunale Wärmeplanung wird keine Pflichten bezüglich der Energie- und Wärmequellen für Unternehmen oder Privathaushalte auslösen. Sie soll vielmehr informieren, welche treibhausgasneutrale Energiequelle perspektivisch im jeweiligen Gebiet am besten verfügbar sein wird. So wird an dem zu erstellenden Wärmeplan etwa abzulesen sein, ob in den jeweiligen Bereichen der Kommune Fernwärme wahrscheinlich verfügbar bzw. deren Ausbau vorgesehen ist oder welche Umweltwärmequellen wie etwa Geothermie vorhanden sind. Die konkreten Regelungen für alle, die neu bauen oder deren bisherige Heizung zum Austausch ansteht, legt das beschlossene Gebäudeenergiegesetz fest.

    Tipp: Fossile Energieträger wie Öl und Gas werden zusätzlich in Form einer CO2-Abgabe besteuert. Diese wird in den nächsten Jahren schrittweise ansteigen, sodass Öl und Gas wesentlich teurer werden. Wer klimafreundlich ohne Öl und Gas heizt, ist hingegen unabhängig von diesen Preissteigerungen. Moderne klimaneutrale Heizungen wie Wärmepumpen und der Anschluss an ein Wärmenetz sind effizienter und können sich langfristig gegenüber Öl und Gas deutlich lohnen.

  • Wird meine Entscheidungsfreiheit durch die Wärmeplanung begrenzt? 

    Nein, der Wärmeplan gibt nur Empfehlungen und bietet der Gemeinde Steinhagen eine Strategie für die zukünftige Wärmeversorgung. Dabei bleibt die Entscheidungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger vollständig erhalten.
    Es gibt keine Verpflichtung, diesen Empfehlungen zu folgen. Jede und jeder kann im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben selbst entscheiden, wie sie oder er seine Wärmeversorgung umgestalten möchte. Zum Beispiel kann man sich für eine Wärmepumpe entscheiden, auch wenn der Wärmeplan den Anschluss an ein Wärmenetz empfiehlt.

  • Grenzen der Wärmeplanung

    Die Kommunale Wärmeplanung hat das Ziel, langfristige Strategien zur nachhaltigen und effizienten Wärmeversorgung zu entwickeln. Dabei gibt es jedoch klare Grenzen, was die Wärmeplanung NICHT leisten kann. Ein wesentlicher Punkt ist, dass die Wärmeplanung keine rechtliche Befugnis hat, Bürgerinnen und Bürger zu einem Heizungstausch zu verpflichten. Diese Entscheidungen unterliegen weiterhin den gesetzlichen Fristen und Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Das GEG legt fest, in welchen Zeiträumen und unter welchen Bedingungen Heizungsanlagen modernisiert oder ausgetauscht werden müssen. Die Kommunale Wärmeplanung kann Empfehlungen aussprechen und Möglichkeiten aufzeigen, ist jedoch nicht befugt, eigenständig verbindliche Vorgaben für den Heizungstausch zu erlassen.

  • Welche Technologien kommen in der kommunalen Wärmeversorgung zum Einsatz?

    Dazu gehören Wärmenetze (Nah- und Fernwärme), Blockheizkraftwerke, Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasseheizungen und Geothermie. Jede Technologie hat spezifische Vorteile und Einsatzmöglichkeiten, abhängig von den örtlichen Gegebenheiten. Daher ist es von besonderer Bedeutung, die individuellen Rahmenbedingungen vor Ort bei der Planung zu berücksichtigen. Die Gemeinde Steinhagen bemüht sich um einen technologieoffenen Ansatz bei der Erstellung der Zielszenarien, um sich potenziell so viele Optionen wie möglich offen zu halten. 

  • Sind Wärmenetze eine Option in der Gemeinde Steinhagen? Wird meine Straße an ein Wärmenetz angeschlossen und wann bekomme ich einen Hausanschluss?

    Ja, Wärmenetze können eine Option sein, aber es werden noch viele andere Möglichkeiten geprüft. Bei der Wärmeplanung werden sogenannte „Eignungsgebiete“ identifiziert, also Bereiche, die sich gut für Wärmenetze eignen. Auf dieser Basis werden dann gegebenenfalls detaillierte Ausbaupläne erstellt, die verschiedene technische Parameter sowie die wirtschaftliche und ressourcentechnische Machbarkeit berücksichtigen. Wenn Gebiete mit hohem Potenzial identifiziert werden, wird die Kommune frühzeitig auf Sie zukommen und Sie informieren.

    Der Bau und Betrieb eines Wärmenetzes wiederum erfolgen durch Dritte. Das können Unternehmen, Genossenschaften oder in anderen Städten auch Stadtwerke sein. In allen Fällen ist es entscheidend, dass sich im jeweiligen Gebiet ausreichend Haushalte an das Wärmenetz anschließen, um das Projekt finanzieren zu können. Die Frage nach Anschluss- und Nutzungskonditionen eines Wärmenetzes wird anschließend durch potenzielle Betreiberinnen und Betreiber definiert.

  • Ändert sich meine Miete, wenn mein Vermieter eine klimafreundliche Heizung einbaut?

    Vermieterinnen und Vermieter dürfen im Fall einer Modernisierung (nicht Instandhaltung) acht Prozent der angefallenen Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen. Innerhalb von sechs Jahren dürfen dies jedoch monatlich maximal 3 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche sein (danach auch mehr).
    Wenn Vermieter einen Heizungstausch nach den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes vornehmen und dafür die staatliche Förderung erhalten, dürfen sie zehn Prozent der angefallenen Modernisierungskosten (abzgl. Förderbetrag) auf die Jahresmiete umlegen. Innerhalb von sechs Jahren dürfen dies jedoch monatlich maximal 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche sein.

    Parallel zur steigenden Kaltmiete können sich dafür aber auch die Heizkosten für Mieter verringern, da die moderne und klimafreundliche Heizung effizienter ist.

  • Ich bin nicht beim lokalen Netzbetreiber und beziehe mein Gas von einem anderen Anbieter. Woher kennt die Kommune meine Daten?

    Die Kommune erhält die Gasverbrauchsdaten nicht von den Anbietern, bei denen die Endkunden ihren Tarif abgeschlossen haben, sondern direkt vom Gasnetzbetreiber. Dieser hat Zugriff auf die Zählerstände, auch wenn die Kunden ihren Gastarif nicht bei ihm abgeschlossen haben.

  • Ich habe eine Öl- oder Holzheizung. Woher kennt die Kommune meinen Wärmebedarf?

    Für Heizungsarten, deren Energieträger nicht über Leitungen bereitgestellt werden (leitungsgebunden), erhält die Kommune Informationen vom Schornsteinfeger. Dieser informiert unter anderem über die Leistung der Heizung (in kW). Außerdem kann das Baujahr des Gebäudes mit statistischen Methoden geschätzt werden. Auf Basis von Leistung und Baujahr wird eine Schätzung des Wärmebedarfs berechnet.

Quellen:

KEAN - Kommunale Wärmeplanung

BMWSB - Kommunale Wärmeplanung

GEG:
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/topthemen/Webs/BMWSB/DE/GEG/GEG-Top-Thema-Artikel.html

WPG:
https://www.gesetze-im-internet.de/wpg/WPG.pdf

LWPG NRW:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=0&menu=0&bes_id=54235&aufgehoben=N&anw_nr=2

 

Wärmeschmiede GmbH


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