Die vom Rat der Gemeinde Steinhagen beschlossene Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Steinhagen vom 08.11.2012 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 07.05.2026 ist in Kraft getreten.
Die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Steinhagen regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne. Eine solche Satzung gibt es bereits seit den 1970er Jahren. Im Jahr 2012 erfolgte die letzte, bislang gültige Neufassung.
Zu den wesentlichen Änderungen zählt, dass die Liste der geschützten Baumarten um wenige Arten erweitert wurde. Es handelt sich um heimische Baumarten mit hoher ökologischer Bedeutung sowie um ausgewählte nichtheimische sog. „Zukunftsbäume“ oder „Klimabäume“, die immer mehr an Bedeutung gewinnen. Dies sind Baumarten, die besonders widerstandsfähig gegen die Auswirkungen des Klimawandels sind. Sie zeichnen sich durch eine hohe Hitzetoleranz, Resistenz gegen Trockenstress und Robustheit gegenüber Schädlingen und Krankheiten aus. Mit der Erweiterung des Schutzumfangs stehen nunmehr auch Baumhaseln, Esskastanien, Walnussbäume, Ginkgos, Kiefern, Mammutbaumarten, Erlen sowie Kopfweiden unter Schutz. Ginkgos waren bereits zuvor geschützt. Da sie in der botanischen Systematik weder Laub- noch Nadelbäumen zugeordnet werden, war der Schutzstatus für Bürgerinnen und Bürger jedoch nicht eindeutig nachvollziehbar. Durch die Aufführung des Ginkgos in der Satzung wurde nun Klarheit geschaffen.
Bäume spielen eine entscheidende Rolle im Klimaschutz, bieten zahlreichen Tierarten Lebensraum, verbessern die Luftqualität und steigern die Wohn- und Lebensqualität erheblich. Vor diesem Hintergrund verfolgt die Verwaltung das Ziel, den Baumbestand in Steinhagen weiterhin bestmöglich zu erhalten.
