Bürgerportal
Hier finden Sie Informationen über alle Bereiche der Gemeinde Steinhagen mit ihren Aufgaben, Dienstleistungen und Ansprechpartnern sowie Adressen und Öffnungszeiten auf einen Blick.

Beteiligungsphase zur Lärmaktionsplanung der 4. Stufe der Gemeinde Steinhagen


Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten in einem Rhythmus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten.

Ziel und Zweck des Lärmaktionsplans ist die Erstellung eines kommunalen Gesamtkonzepts, welches Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung, insbesondere der Verkehrslärmbelastung, und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst.

In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen zuständig.

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie online im Portal www.umgebungslaerm.nrw.de des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV). Alle Lärmkarten der 4. Stufe für Nordrhein-Westfalen finden Sie auch im Lärmkartenviewer NRW unter www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de .

In der Gemeinde Steinhagen sind gemäß der Kartierung des LANUV insbesondere die Bundesautobahn A 33 sowie die Landesstraßen L 778, L 756 und L 782 vom Verkehrslärm betroffen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der 4. Stufe der Gemeinde Steinhagen mit weiteren Unterlagen liegt in der Zeit vom 02.04.2024 bis einschließlich 30.04.2024 online und im Rathaus öffentlich aus. Es können von allen BürgerInnen und EinwohnerInnen Stellungnahmen dazu abgegeben werden.

Es besteht in der o.g. Zeit jederzeit online die Möglichkeit zur Einsichtnahme in sämtliche Planunterlagen sowie zur Abgabe einer Stellungnahme über die Internetseite:

www.o-sp.de/steinhagen/verfahren .

Vor Ort besteht im Rathaus der Gemeinde Steinhagen im Bauamt (Zimmer 306), Am Pulverbach 25, 33803 Steinhagen während der Dienststunden montags bis freitags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr und nach besonderer Vereinbarung auch außerhalb dieser Regelzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Bitte vereinbaren Sie am besten einen Termin vorher unter Tel. 05204/997-306 zur Einsichtnahme.


Ihr Kontakt im Rathaus:

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