Unser Förderprogramm Klimaschutz
Der Gemeinde Steinhagen ist es ein wichtiges Anliegen, die Umsetzung von Maßnahmen für mehr Klimaschutz zu forcieren. Daher hat sie ein Förderprogramm aufgelegt, das verschiedene Bereiche wie erneuerbare Energien, Mobilität, Nachhaltigkeit und Klimafolgenanpassung/Biodiversität erfasst.
Allgemeine Förderbedingungen
Wichtig: Nicht gefördert werden Maßnahmen, die vor dem 01.04.2024 umgesetzt wurden sowie Maßnahmen, deren Umsetzung gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Förderung erfolgt grundsätzlich nach bereits erfolgter Umsetzung der Maßnahme. Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist nicht zulässig. Die Auszahlung erfolgt, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht sind und die Prüfung durch das Klimaschutzmanagement erfolgt ist.
Alle weiteren Förderbedingungen finden Sie in der Richtlinie.
Die Förderungen im Einzelnen:
Förderbereich Erneuerbare Energien:
Photovoltaik, Solarthermie und Speichertechnik
Förderbereich Mobilität:
E-Roller, E-Bikes, Pedelecs und Lastenräder mit und ohne Elektroantrieb sowie Wallboxes
Förderbereich Nachhaltigkeit:
Reparatur von Haushalts-Klein- und Großgeräten
Förderbereich Bauen und Sanieren
Die Förderung ist aktuell ausgesetzt, weil Bundes- und Landesmittel für die Sanierung von Bestandsimmobilien zur Verfügung stehen und eine Doppelförderung ausgeschlossen ist.
Informationen zu den Förderprogrammen von Land und Bund finden Sie hier:
- Zum Förderwegweiser des Landes NRW: https://tool.energy4climate.nrw/foerder-navi
- Zum Förderwegweiser des Bundes: www.energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Foerderprogramme/Foerderfinder/foerderfinder.html
Förderbereich Klimafolgenanpassung und Biodiversität
Flächenentsiegelung, Dach- und Fassadenbegrünung, Anpflanzung heimischer Laubbäume und alter regionaler Obstbaumsorten, Anschaffung von Nisthilfen für Vögel, Fledermäuse und Insekten
Antragstellung
Die Abwicklung erfolgt vornehmlich über das Bürgerportal. In Ausnahmefällen kann die Förderung über die zum Download verfügbare PDF-Datei oder schriftlich in Papierform gestellt werden. Das Antragsformular stellt das Klimaschutzmanagement dazu auf Anfrage zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen des Umwelt- und Klimaschutzmanagements.